Mantelverordnung – Umsetzung EBV und neue BBodSchV

Die Verwertung von mineralischen Bauabfällen wird ab dem 1. August 2023 bundesweit grundlegend neu geregelt. Durch die Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung werden die vor über 20 Jahren eingeführten Regelungen der LAGA M20 sowie die zahlreichen länderspezifischen Regelungen ersetzt. Die 1999 eingeführte Bundesbodenschutzverordnung wird sehr weitgehend überarbeitet und durch eine neue Verordnung ersetzt. Durch diese Neuerungen kommen auf alle Beteiligten aus der Bauwirtschaft, die mit der Entsorgung mineralischer Abfälle befasst sind, Neuerungen und Änderungen in den Vorgaben und Arbeitsabläufen zu.

Nach dem Monitoringbericht der deutschen Bauwirtschaft (Hrsg. Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V., Berlin) fielen 2018 ca. 130 Mio. t Boden und Steine sowie ca. 60 Mio. t Bauschutt an. Dazu kommen noch Aschen und Schlacken aus thermischen Prozessen und industriellen Produktionsprozessen. Um diesen Materialien im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft ein zweites „Leben“ zu ermöglichen, wurde die Mantelverordnung verabschiedet, die aus 5 Artikeln besteht. Die wichtigsten Teile davon sind Artikel 1: die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung und Artikel 2: die neue Bodenschutzverordnung.

Im jahrelangen Prozess der Entstehung der Mantelverordnung mussten die Belange der Bauwirtschaft und die Anforderung einer für die Umwelt schadlosen Verwertung im Sinne der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden. Insbesondere waren hier der Boden- und Grundwasserschutz maßgebend. Deshalb ist der „Mantel“ sehr umfangreich geraten und wird für alle Beteiligten eine große Herausforderung darstellen.

Ziel des Seminars ist, ein grundlegendes Verständnis der neuen Ersatzbaustoffverordnung „EBV“ und der neuen Bodenschutzverordnung „BBodSchV“ zu vermitteln sowie den Einstieg in die persönliche Einarbeitung zu erleichtern. Es soll ein Überblick über die Regelungen gegeben und dargestellt werden, wie die Verordnungen in sonstige Regelungen in Deutschland eingreifen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gewerbeabfallverordnung, Deponieverordnung etc.). Als wesentliche Neuerungen werden neue Materialwerte und neue analytische Verfahren eingeführt, weshalb diesen ein großer Teil des Seminars gewidmet wird. Aus der Bodenschutzverordnung werden die Belange des vorsorgenden und des nachsorgenden Bodenschutzes aufgearbeitet, wobei hier der Schwerpunkt auf die Veränderungen gegenüber der alten Verordnung gelegt wird.

Zielgruppe: Sachverständige aus Ingenieurbüros, Vertreter von Baufirmen und Behörden, Selbständige Geowissenschaftler, Planer und Architekten für Rückbau- und Tiefbaumaßnahmen

Normalpreis:

295 EUR*

BDG-Mitglieder:

235 EUR*

Mitglied der DGGV, PalGes, DMG, DEUQUA, ITVA, VGöD, DGG, VBGU, DGFZ, OGV, DTTG, GDCh, GDMB oder RBV:

265 EUR*

10 % Frühbuchervorteil bei verbindlicher Anmeldung bis zum 12.11.2022
* Alle Informationen zur Zahlung per Überweisung erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail.

Dipl.-Geograph Philipp Schwarz